Neue Leistungen Ihrer Krankenkasse

Notfalldaten

Als erste Anwendung zur elektronischen Gesundheitskarte in der Patientenversorgung wurde das sog. Notfalldatenmanagement durch die Bundesärztekammer beauftragt. Hierdurch ist es möglich, für die Notfallversorgung relevante Informationen wie medizinische Daten, Notfallkontakte, Medikamente, Allergien aber einfach auch nur Informationen zur Existenz und dem Ablageort von Organspendeausweisen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten auf Ihrer elektonischen Geundheitskarte abzuspeichern. Im Falle eines Notfalls kann somit der behandelnde Arzt bzw. das Krankenhaus sehr schnell auf die benötigten Informationen zugreifen.

Diese Anwendung ist für Sie freiwillig und völlig kostenlos. Ihre Krankenkasse übernimmt alle Leistungen hierzu. Bei Interesse sprechen Sie uns einfach dazu an. Bitte lassen Sie sich dafür einen separaten Termin geben, da die Erstellung und Ablage von Notfalldaten etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.


Bitte beachten Sie:

Das Erstellen und Abspeichern von Notfalldaten auf Ihrer elektonischen Gesundheitskarte ist nur für gesetzlich Versicherte mit einer aktuellen Gesundheitskarte möglich. Diese erkennen Sie über den Zusatz "G2" rechts oben auf Ihrer Gesundheitskarte. Ältere Karten unterstützen das Abspeichern von Notfalldaten nicht. Ggfs. sprechen Sie Ihre Krankenkasse dazu an.


elektronische Patientenakte

Eine weitere Anwendung zur elektonischen Gesundheitskarte ist die elektronische Patientenakte. Diese Anwedung steht ebenfalls nur gesetzlich Versicherten ab dem 01.07.2021 als freiwillige und kostenfreie Leistung zur Verfügung. Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich in der ersten Stufe um eine online einsehbare Übersicht von Diagnosen, Befunden, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichten und anderen essenziellen Gesundheitsdaten von Ihnen in Form von Dokumenten. Ihre Krankenkasse richtet Ihnen auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin eine solche elektronische Patientenakte ein. Dies ist zwingende Voraussetzung zur Nutzung der elektronischen Patientenakte.  

Danach können medizinische Informationen und Dokumente  teilweise automatisch durch Ihre Krankenkasse in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie dann durch Ihre behandelnden Ärzte. Diese dürfen aber nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und in gemeinsamer Absprache mit Ihnen weitere Dokumente in der elektronischen Patientenakte ablegen. Sie haben also die gesamte Zeit Kontrolle darüber, was in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert wird.

Sofern Sie die gespeicherten Daten freigeben, können  Ärzte und Krankenhäuser einrichtungsübergreifend darauf zugreifen.

Somit liegen die sensiblen Gesundheitsdaten in Ihrer  Hand: Sie können jederzeit online auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen und steuern die Zugriffsrechte aller Beteiligten. Für die behandelnden Ärzte bringt die elektronische Patientenakte den Vorteil, dass ihnen wichtige Informationen zur Behandlung der Patientin/des Patienten an einer Stelle gesammelt vorliegen.


Bitte beachten Sie:

Der Zugriff auf Ihre  elektonische Patientenakte muß von Ihnen vor Ort in der Praxis freigegeben werden. Je nach Krankenkasse ist dazu die Eingabe einer PIN zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte erforderlich. Auch die Ablage von medizinischen Daten erfolgt nur in Absprache mit Ihnen. Das Ganze benötigt Zeit, so daß dies nicht im Rahmen eines normalen Behandlungstermins geleistet werden kann. Bei Interesse sprechen Sie uns an und lassen sich dafür einen separaten Termin geben.