Neue Leistungen nach Coronaschutzverordnung

Impfzertifikate / QR-Codes

Wir stellen QR-Codes als Nachweis Ihrer Impfung gegen COVID-19 aus!

Für jede Imofung erhalten Sie einen eigenen Nachweis in Form eines Ausdrucks mit einem eigenen QR-Code. Diese Leistung ist für Sie freiwillig und völlig kostenfrei.

Patientinnen und Patienten, die in der Praxis geimpft wurden, können Ihren QR-Code gerne telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich vor Ort bestellen und abholen. Bitte denken Sie daran, daß je nach Patientenaufkommen das Erstellen nicht sofort möglich sein kann und der QR-Code erst etwas später abgeholt werden muß.

Patientinnen und Patienten, die NICHT in der Praxis geimpft wurden, müssen leider gemäß Coronaschutzverordnung persönlich in der Praxis erscheinen und den Nachweis in Form des Impfausweises sowie des Personalausweises erbringen.

Die ausgestellten QR-Codes können mit der Corona-Warn App und mit der CovPass App des RKI eingelesen werden.


Bitte beachten Sie:

Der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes ergibt sich erst 14 Tage nach der zweiten Impfung. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten QR-Codes. In den QR-Codes ist das Datum der jeweiligen Impfung enthalten.